Informationen zum Angeln
Angeln im Bundesland Brandenburg ist auch ohne Fischereischein möglich. Hierzu ist es erforderlich, dass eine Fischereiberechtigung (Tag, Woche etc.) gekauft und die Fischereiabgabe gezahlt wird. Dies ist in einer Vielzahl von Angelgeschäften möglich. Zu beachten ist, dass hierzu nur mit Friedfischköder, also Teig, Mais, Wurm und anderes geangelt werden darf. Auch die Angelzeit ist zu beachten. Diese beträgt von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
Schon gewusst, dass man die geforderte Fangmeldung in Brandenburg auch elektronisch durchführen kann.
Informationen dazu findet man hier.