Satzung
des
„Kreisanglerverbandes Dahme-Spreewald e. V.“,
ordentliches Mitglied im Landesanglerverband Brandenburg e. V. des Deutschen Anglerverbandes e. V.
§1 Name, Verbandsmitgliedschaft, Sitz, Geschäftsjahr und Rechtsnachfolge
- Der Verein führt den Namen „Kreisanglerverband Dahme-Spreewald e. V.“ (im folgenden KAV Dahme-Spreewald genannt).
Er ist ordentliches Mitglied im Landesanglerverband Brandenburg e. V. (im folgenden LAVB genannt) des Deutschen Anglerverbandes e. V. (im folgenden DAV genannt).
Der Verein ist unter der Nummer VR 387 im Vereinsregister des Amtsgerichts Königs Wusterhausen eingetragen. - Der Verein hat seinen Sitz in Königs Wusterhausen.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der KAV Dahme-Spreewald ist Rechtsnachfolger der Kreisorganisation Königs Wusterhausen des Deutschen Anglerverbandes der DDR.
§2 Zweck und Aufgaben des Vereins, Gemeinnützigkeit
- Der KAV Dahme-Spreewald ist eine selbständige und freiwillige Vereinigung der Anglervereine, die vornehmlich in der Region Dahme-Spreewald tätig sind.
Er versteht sich als überparteiliche Organisation, die politisch und konfessionell neutral ist.
Der Verein koordiniert die Aktivitäten der Mitgliedsvereine bei der Förderung des Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur- und Tierschutzes und bei der Entwicklung der Angelfischerei.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
– Hege und Pflege der an und in den Gewässern lebenden Tier- und Pflanzenarten;– Mitwirkung bei der Erhaltung und Schaffung gesunder Gewässer;
– Hege und Pflege der Fischbestände unter Berücksichtigung eines besonderen Artenschutzprogramms;
– die Förderung des Castingsportes;
– die Förderung und Anleitung der Vereinsjugend;
– Durchführung bzw. Unterstützung von Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen. - Der KAV Dahme-Spreewald arbeitet auf der Grundlage der Verfassung und der geltenden Gesetze des Landes Brandenburg mit der Erwerbsfischerei, den entsprechenden wissenschaftlichen und staatlichen Institutionen und mit den Vereinigungen zusammen, welche sich für die Gestaltung der Landeskultur, den Schutz der Natur und den Sport einsetzen.
- Der KAV Dahme-Spreewald ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
- Die Mittel des KAV Dahme-Spreewald dürfen nur für satzungsgemäße Ziele und Zwecke verwendet werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung (steuerbegünstigte Zwecke, §§ 51 ff. AO).
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des KAV Dahme-Spreewald fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
Mitglieder des KAV Dahme-Spreewald können sein:
– seine ordentlichen Mitgliedervereine;
– seine Ehrenmitglieder;
– seine fördernden Mitglieder.
- Vereine können ordentliche Mitglieder werden, wenn sie im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sind und diese Satzung sowie die Satzung und die Ordnungen des DAV e. V. und des LAVB anerkennen und im Rahmen ihrer eigenen Satzung danach handeln.
- Zum Ehrenmitglied können natürliche Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um die Interessen der Mitglieder oder des Natur- und Umweltschutzes verdient gemacht haben.
Ehrenmitglieder werden durch die Mitgliedsvereine oder das Präsidium vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung bestätigt.
Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit und können an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen des Vereins teilnehmen. Sie verfügen jedoch über keine Stimme in den Organen des KAV Dahme-Spreewald. - Fördernde Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die die Arbeit sowie die Zwecke und Ziele des Vereins unterstützen und fördern, ohne sich aktiv zu betätigen.
Sie verfügen über keine Stimme und haben nicht die Rechte ordentliche Mitglieder.
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied hat das Recht auf Unterstützung und Förderung im Rahmen dieser Satzung und der Ordnungen des KAV Dahme-Spreewald.
Es hat Anspruch auf moralischen und personellen Beistand in allen Fragen des Vereinslebens. - Jeder Mitgliedsverein ist berechtigt, seine Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr zur Wahl in die Gremien des KAV Dahme-Spreewald gemäß § 6 dieser Satzung vorzuschlagen.
Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge an die Mitgliederversammlung zu stellen. - Jedes Mitglied hat die Pflicht, die in den entsprechenden Ordnungen festgelegten Beitragssätze ohne besondere Aufforderung zum festgelegten Zeitpunkt im laufenden Geschäftsjahr zu entrichten.
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Abwendung von Notlagen des Vereins können Umlagen erhoben werden, die durch die Mitgliederversammlung zu beschließen sind.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, durch tatkräftige Mitarbeit die Aufgaben, Ziele und Zwecke des KAV Dahme-Spreewald zu unterstützen.
§5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Präsidium schriftlich beantragt werden. Über die Annahme des Antrages entscheidet das Präsidium mit einfacher Stimmenmehrheit. Es hat dem Aufnahmeantrag zu entsprechen, wenn sich der Bewerber den satzungsmäßigen Zielen des Vereins unterwirft und der Mitgliedschaft keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
Über eine Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des Präsidiums entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig. - Die Mitgliedschaft im KAV Dahme-Spreewald endet,
a) durch Austrittserklärung des Mitglieds1
b) durch Ausschluss aus dem Verein
c) durch Tod des Ehrenmitglieds oder fördernden Mitglieds
d) durch Auflösung des Mitgliedvereins.Der Austritt bedarf einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Präsidium. Sie muss spätestens zum 30.06. des laufenden Geschäftsjahres mit Wirkung zum 31.12. des gleichen Jahres erfolgen.
Der Ausschluss eines Mitgliedervereins mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied grob oder wiederholt gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt oder die Gemeinnützigkeit verloren hat.
Über den Ausschluss entscheidet zunächst das Präsidium mit sofortiger Wirkung. Der Ausschluss ist unter Angabe der Gründe dem Mitglied per Einschreiben/Rückschein mitzuteilen. Das ausgeschlossene Mitglied kann bei der Mitgliederversammlung schriftlich Widerspruch einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet danach endgültig.
Ausgeschlossene Mitglieder verlieren das Recht, in ihrem Namen die Bezeichnung „ordentliches Mitglied im KAV Dahme-Spreewald“ zu führen und deren Rechte als Mitglieder zu beanspruchen.Verbandseigentum ist an den KAV Dahme-Spreewald zurückzugeben.
§6 Organe des KAV Dahme-Spreewald
Organe des KAV Dahme-Spreewald sind:
– die Mitgliederversammlung;
– das Präsidium;
– die Kassenprüfer und
– der Verbandsausschuss.
- Das höchste Organ des KAV Dahme-Spreewald ist die Mitgliederversammlung.
Sie ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht satzungsgemäß einem anderen Organ übertragen worden sind. Ihr obliegt es, die Satzung des Vereins zu beschließen oder abzuändern sowie das Präsidium und die Kassenprüfer zu wählen.
Des weiteren hat sie folgende Aufgaben:– die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten;
– die Rechnungslegung für das abgeschlossene Geschäftsjahr;
– die Beschlussfassung über den Finanzplan für das laufende Geschäftsjahr;
– Festsetzung der Beiträge für das folgende Geschäftsjahr;
– die Beschlussfassung über vorliegende Anträge;
– Entlastung des Präsidiums für das vorangegangene Geschäftsjahr.Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres, einzuberufen.
Eine Einladung erfolgt mindestens 30 Tage vor dem Termin schriftlich durch das Präsidium mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.
Das Präsidium hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Präsidium verlangt wird.
Das Präsidium und die Kassenprüfer werden jeweils für vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Das Präsidium des KAV Dahme-Spreewald führt die Geschäfte des Vereins zwischen den Mitgliederversammlungen auf der Grundlage der Satzung, der Ordnungen und Beschlüsse des Vereins und der von ihm erlassenen Ordnungen. Aus dem Präsidium bilden der Präsident, zwei Vizepräsidenten und der Schatzmeister den Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Der Verein wird im Rechtsverkehr durch den Präsidenten allein oder durch jeweils zwei der anderen Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB vertreten.Der Verein hat mindestens drei Kassenprüfer. Sie haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Präsidium getätigten Ausgaben.
Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
Die Kassenprüfer treten mindestens einmal im Jahr nach Abschluss des Geschäftsjahres zusammen.Der Verbandsausschuss besteht aus den Vorsitzenden der Mitgliedervereine. Er hat die Aufgabe, Vorschläge und Anträge an die Mitgliederversammlung zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Verbandsausschuss tritt einmal im Geschäftsjahr zusammen.
§7 Stimmrecht und Beschlusswesen
- Jeder ordentliche Mitgliedsverein hat zur Mitgliederversammlung je angefangenen 100 Mitgliedern eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
Für Satzungsänderungen ist eine 3/4 Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. - Die Beschlüsse werden durch das Präsidium protokolliert und durch den Präsidenten unterzeichnet.
§8 Finanzen
Der KAV Dahme-Spreewald finanziert sich aus:
– Beiträgen,
– Umlagen,
– Spenden,
– Einnahmen aus gemeinnützigen Veranstaltungen,
– Sammlungen,
– Schulungen und Lehrgängen,
– Publikationen,
– Stiftungen,
– Zuwendungen,
– Gewinn aus verbandseigenen Einrichtungen,
– Fördermitteln.
Die Planung der finanziellen Mittel erfolgt jährlich durch den durch die Mitgliederversammlung zu beschließenden Finanzplan.
Über die Verwendung der Mittel ist jährlich vor den Mitgliedern Rechenschaft abzulegen.
§9 Entschädigungen
Personen, die für den KAV Dahme-Spreewald ehrenamtlich tätig sind, haben Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, Tage- und
Übernachtungsgelder.
Die Präsidiumsmitglieder einschließlich des Vorstandes im Sinne des §26 BGB können Arbeitnehmer des Vereins sein oder eine
angemessenen Tätigkeitsvergütung erhalten.
Einzelheiten regeln die Finanzordnung und die Reisekostenordnung.
§10 Auflösung des KAV Dahme-Spreewald
Die Auflösung des KAV Dahme-Spreewald ist nur mit einer 3/4 Mehrheit aller seiner Mitgliedsvereine möglich.
Die Mitgliedervereine dürfen bei der Auflösung des Vereins nicht mehr als den Gemeinwert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten.
Dass bei der Auflösung und bei Wegfall des gemeinnützigen Zwecks verbleibende Vermögen des Vereins fällt nach Abdeckung aller
Verbindlichkeiten an den LAVB zur ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige Zwecke.
§11 Schlussbestimmungen
- Das Präsidium des Vereins wird ermächtigt, etwaige zur Genehmigung der Satzung und zur Eintragung in das Vereinsregister erforderliche formelle Änderungen und Ergänzungen der Satzung selbst zu beschließen und aufzunehmen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck des Vereines möglichst nahe kommt.
- Diese geänderte Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 17. März 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Vereins vom 07.03.1992 in der Fassung vom 23.03.2002 außer Kraft.